2003 – Philipp Mißfelder meint, die Sozialsysteme seien „nicht dafür zuständig, dass jeder Senior „fit für einen Rentner-Adventure-Urlaub“ sei. „Ich halte nichts davon, wenn 85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen“[1].
Noch erntet Herr Mißfelder scharfe Kritik; aber die Debatte ist eröffnet.
2004 – Das GMG (Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesen) tritt in Kraft.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von der Erstattung ausgeschlossen. Neue Arzneimittel sollen von einem Institut bewertet werden, welches deren” Innovationsgehalt” und “Qualität” beurteilt. Das Ziel ist die Senkung der Ausgaben für Arzneimittel.
Die Folge: Die Ausgaben für Nasenspray gehen nicht mehr auf Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen; die Kosten für innovative, neuartige Arzneimittel lassen das Budget schnell wieder ansteigen.
2006 – Der europäische Gerichtshof weist endgültig die deutsche Klage gegen das Tabakwerbeverbot ab. Der deutsche Fiskus nimmt alleine 2006 fast 13 Milliarden Euro (13.000.000.000 €) an Tabaksteuer ein! Zum Vergleich: im selben Jahr lagen die Arzneimittelausgaben bei 25, 9 Milliarden Euro.
2007 – Die Rabattverträge werden ins Leben gerufen. Die Apotheker sind durch das neue Gesetz dazu verpflichtet, Arzneimittel derjenigen Hersteller abzugeben, mit denen die Krankenkasse Rabattverträge geschlossen hat.
Die Folge: Der bürokratische Aufwand bei der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln nimmt in einem Maße zu, das die eigentliche Aufgabe, die Beratung, immer mehr in den Hintergrund gedrängt wird. Ein erhöhter Verwaltungsaufwand, steigende Lagerhaltungskosten und die Tatsache, dass die Patienten nicht von ihrer Krankenkasse über die Umstellungen vorab informiert wurden, bilden die Basis für die finanzielle Mehrbelastung [1, 2] der Apotheken.
Die Folge: Versicherte, die jahrelang ein für sie gut verträgliches Arzneimittel bekamen, werden auf neue Präparate umgestellt. Der typische Fall aus der Apotheke: Herr M. kann die grünen Tabletten zur Blutdrucksenkung nicht mehr von den anderen grünen Tabletten zur Cholesterolsenkung unterscheiden. Als Folge kommt es zu Über-, beziehungsweise zu Unterdosierungen.
2010 – Das AMNOG - das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – wird beschlossen. Alle sollen sparen. Die Pharmaindustrie soll durch die Einführung von “Kosten-Nutzen-Bewertungen” von der Einführung neuer Arzneimitteln mit nur geringem oder sogar ohne Zusatznutzen abgehalten werden.
Hier kommt jetzt wieder das alte Mißfelder-Zitat zum tragen … was ist den der Nutzen?
2012 – Die Qualität der pharmazeutischen Beratung wird verbessert.
Ab sofort werden die Änderungen im AMG (Arzneimittelgesetz) im ApoG(Apothekengesetz), in der ApoBetrO (Apothekenbetriebsordnung) und dem neuen VerbQNaAvBeAMOTCG (Gesetz zur Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit bei Abgabe und Beratung zu Arzneimitteln im Bereich der OTC-Produkte) im laufenden Apothekenbetrieb umgesetzt.
Konkret bedeutet dies, dass bei Abgabe eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels die Beratung schriftlich dokumentiert und den zuständigen Behörden (BfArM) sowie der jeweiligen Krankenversicherung und dem Hausarzt übermittelt werden muss. Die Aufbewahrungspflicht dieser Dokumentation beträgt 30 Jahre. Unterschieden wird zusätzlich zwischen Primär- und Ersatzkassen; letztere verlangen die Dokumentation zusätzlich in elektronischer Form. Die geschieht über die Anbindung an ein neu gegründetes Internetportal … für jede Krankenkasse ein anderes mit verschiedenen Gebührensätzen und Anforderungen an die Ausbildung des Bedieners. Ausgenommen sind Versandapotheken; für sie gelten aus Gründen des Bestandsschutzes diese Reglementierungen nicht.




